Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen Maximale Teilnehmerzahl: 20 Personen
Mitzubringen: Essensverpflegung für den Tag
Wer in der Kinder- und Jugendarbeit tätig ist, wird dazu angehalten alle 2 Jahre einen Erste-Hilfe-Kurs aufzufrischen, sodass ein ausreichender Schutz für die Kinder sichergestellt wird.
Wer Sonderurlaub beantragen möchte, ist ebenfalls in der Verpflichtung einen aktuellen Erste-Hilfe-Kurs vorzuweisen.